Projektförderung

Anni Hofmann Stiftung Förderprojekte

Projekt­förderung

Voraussetzung zur Förderung
Grundvoraussetzung für eine mögliche Förderung ist, dass durch die Projekte dem Stiftungsziel gedient wird.
Prinzipiell werden die Projekte so gewählt, dass diese über einen gegenseitigen Austausch ineinander verschränkt werden können, sodass letztendlich ein gesamtheitlicher Forschungsansatz entsteht. Es ist zu hoffen, dass diese Projekte zu einer Verständnisverbesserung am Glioblastom führen werden, um schließlich neue Therapieansätze zu generieren.

Auswahlverfahren zur Projektförderung
Für die Auswahl der geförderten Projekte (Weiterförderungen bzw. Neuförderungen) wird eine Bewertung durch den Stiftungsbeirat vorgenommen. Zudem werden weitere unabhängige Gutachten eingeholt, die von Professoren anderer Universitäten durchgeführt werden.

Die jeweiligen Forschungsperioden laufen in der Regel über zwei Jahre mit regelmäßigen Berichterstattungen seitens der Forschungsteams. Seit Herbst 2013 wurden so jährlich ca. 300.000 EUR seitens der Anni Hofmann Stiftung in die Glioblastom-Forschung investiert.

Förderperiode 01.01.2026 – 31.12.2027

Für die kommende Förderperiode, 01.01.2026 – 31.12.2027, nehmen wir aktuell Förderanträge entgegen.

Sollten Sie Interesse an einer Projektförderung haben, senden Sie uns bitte Ihren ausgefüllten Förderantrag bis zum 31. Juli 2025 per E-Mail unter info@glioblastom-forschung.com. Bei Fragen stehen wir Ihnen unter der angegebenen E-Mail-Adresse zur Verfügung.


Erfahren Sie, welche Forschungsprojekte wir in den letzten Jahren bereits gefördert haben.