Projektförderung

 

Voraussetzung zur Förderung

Grundvoraussetzung für eine mögliche Förderung ist, dass durch die Projekte dem Stiftungsziel gedient wird.
Prinzipiell werden die Projekte so gewählt, dass diese über einen gegenseitigen Austausch ineinander verschränkt werden können, sodass letztendlich ein gesamtheitlicher Forschungsansatz entsteht. Es ist zu hoffen, dass diese Projekte zu einer Verständnisverbesserung am Glioblastom führen werden, um schließlich neue Therapieansätze zu generieren.

Auswahlverfahren zur Projektförderung

Für die Auswahl der geförderten Projekte (Weiterförderungen bzw. Neuförderungen) wird eine Bewertung durch den Stiftungsbeirat vorgenommen. Zudem werden weitere unabhängige Gutachten eingeholt, die von Professoren anderer Universitäten durchgeführt werden. 

Die jeweiligen Forschungsperioden laufen in der Regel über zwei Jahre mit regelmäßigen Berichterstattungen seitens der Forschungsteams. Seit Herbst 2013 wurden so jährlich ca. 300.000 EUR seitens der Anni Hofmann Stiftung in die Glioblastom-Forschung investiert.  

Förderperiode 01.01.2024 – 31.12.2025 

Für die kommende Förderperiode, 01.01.2024 – 31.12.2025, freut sich die Anni Hofmann Stiftung aktuell über das Einreichen von Projektanträgen.

Sollten Sie Interesse an einer Projektförderung zur Glioblastom-Forschung der Anni Hofmann Stiftung haben, so füllen Sie bitte den Projektantrag vollständig aus und lassen uns diesen bis spätestens 31.07.2023 zukommen. Sie können uns dazu gerne auch unter (+49) 0841 - 635 0 oder infoglioblastom-forschungcom kontaktieren.


„Forschungsverbünde und Kooperationen sind bei komplexen Problemen Einzelansätzen oft überlegen – funktionierende Verbünde zu formen und zu fördern ist herausragend wichtig.“

Prof. Dr. Tonn